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Der erste Zug nach Usingen
Typ
Bahnhof
Lage
bei km 10,1 der Weiltalbahn; 177 m ü. NN
bei km 0,0 der Weiltalbahn (Zweigstrecke nach Laubuseschbach)
Eröffnung
1. 11. 1891
Schließung
30. 1. 1988
Stellwerke
seit 1910
Wf — Fahrdienstleiterstellw., mechanisch (Bauart Bruchsal)
Wn — Wärterstellw. Nord, mechanisch (Bauart Bruchsal)
Ws — Wärterstellw. Süd, mechanisch (Bauart Bruchsal)
Signale
Formsignale
Personenverkehr
Haus- und zwei Zwischenbahnsteige, Warteraum, Fahrkartenausgabe
Güterverkehr
Kopf- und Seitenrampe, Güterschuppen, Gleiswaage (30 t)
Anschlüsse
keine Anschlüsse

Der am Rande des gleichnamigen „Marktfleckens“ gelegene Bahnhof Weilmünster (Oberlahnkr) war zuerst für sechs Monate (1891/92) Endbahnhof, dann ab 1909 ein recht bedeutender Trennungsbahnhof an der Weiltalbahn Weilburg – Grävenwiesbach und ihrem Nebenast nach Laubuseschbach, und schließlich von 1969 bis zur endgültigen Schließung 1988 wieder Endbahnhof der Weiltalbahn.

Der Bahnhof liegt am nördlichen Ortsrand, hier fanden die Bahnbauer den erforderlichen Platz, um einen größeren Bahnhof mit den erforderlichen Betriebseinrichtungen anzulegen. Gleich südlich der Bahnhofsausfahrt begann der schmale, überwiegend als gemauerte Bogenbrücke ausgeführte Damm, der am Ortskern von Weilmünster entlang nach Süden führte. Auf Höhe der evangelischen Kirche zweigte der Streckenast nach Laubuseschbach ab, während die Grävenwiesbacher Strecke nach einer Brücke über die Landstraße nach Laubuseschbach schließlich im Weilmünsterer Tunnel verschwand.

Weilmünster, rund 10 Jahre nach der Stillegung







ca. 1960 – Der undatierte Plan des Bf Weilmünster zeigt noch den Vollausbau mit den beiden Streckenästen nach Grävenwiesbach und Laubuseschbach. Charakteristisch ist das langgestreckte Einfahrgleis von Süden (rechts); zwischen den Ausfahrsignalen und der Abzweigweiche (die im Plan als ortsgestellt eingezeichnet ist) liegen immerhin rund 650 m; das Gleis verläuft hier auf einem schmalen Damm und überquert eine fünfbogige Brücke.
Sammlung Gernot Lüdemann)


Zeichenerklärung

© Christoph König;   letzte Änderung: 22. 5. 2019