Bild I.1 –
Die Abendsonne lässt das Mauerwerk des Empfangsgebäudes leuchten. Der Namenszug an der Stirnseite ist schon etwas
verblasst. Die Ausführung (mit Punkt am Ende) entsprach übrigens schon 1930 nicht mehr den Vorschriften der DRG, dürfte
also älter sein.
(22. 2. 2003 – CK)
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